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ToggleDer Schock im Briefkasten
Es gibt Briefe, die liest man zweimal. Einmal, um die Worte zu erfassen. Ein zweites Mal, um sicherzugehen, dass man sich nicht verlesen hat.
So ging es einer Familie, die plötzlich einen Bescheid vom Jugendamt in den Händen hielt. 40.000 Euro Kostenbeitrag für die Unterbringung ihres Kindes in einer Einrichtung der Jugendhilfe.
Die Eltern waren fassungslos. Natürlich hatten sie gewusst, dass sie beteiligt würden. Aber in dieser Höhe? Das war schlicht nicht machbar.
Ein Widerspruch, der ins Leere lief
Die Familie legte Widerspruch ein. Mit dem Gefühl: Da muss ein Fehler passiert sein. Doch die Antwort des Jugendamts war ernüchternd kurz. Man habe alles korrekt berechnet. Punkt.
Was blieb, war ein Gefühl von Ohnmacht. Die Familie hat sich rechtliche Unterstützung geholt und ich habe erst einmal Akteneinsicht beantragt.
Wo Jugendämter sich verrechnen
Die Berechnung von Kostenbeiträgen ist kompliziert – und genau darin liegt das Problem. Einkommen, Abzüge, Unterhaltspflichten: Alles gehört in die Waagschale. Doch allzu oft arbeiten Jugendämter mit standardisierten Formeln, die der individuellen Situation einer Familie nicht gerecht werden.
In diesem Fall war es genauso. Es wurden Zahlungen als Einkommen behandelt, die es schlicht nicht waren. Unterhaltspflichten der Eltern? Ignoriert. Abzüge, die das Gesetz vorsieht? Fehlanzeige. Und am Ende stand eine Summe, die die Familie niemals hätte tragen können.
Vor Gericht – endlich gehört
Wir haben Klage eingelegt. Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Die Berechnung des Jugendamts hielt einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Einnahmen, die nicht zum maßgeblichen Einkommen zählen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Unterhaltsverpflichtungen müssen in Abzug gebracht werden. Und ein Kostenbeitrag darf nicht die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Was am Ende blieb
Zurück blieb ein Beitrag, den die Familie leisten konnte, ohne ihn eine wirtschaftliche Not zu geraten Vor allem aber das Gefühl: Wir haben uns gewehrt. Und es hat sich gelohnt.
Was Sie daraus mitnehmen können
Wenn Sie selbst Post vom Jugendamt bekommen: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Ein hoher Betrag bedeutet nicht automatisch, dass er richtig ist. Schauen Sie genau hin, stellen Sie Fragen, legen Sie Widerspruch ein. Und wenn das nicht reicht, gibt es den Weg zum Gericht.
In meinem e-Book zur Kostenheranziehung in der Jugendhilfe, erfahren Sie, wie Sie einen Bescheid prüfen können, welche typischen Fehler vorkommen und welche Möglichkeiten Sie haben, dagegen vorzugehen.


