Grad der Behinderung beantragen

Zum Grad der Behinderung in 3 Schritten

In Deutschland leben etwa 10 % der Menschen mit einer Behinderung. Darunter sind rund 4 % unter 25 Jahre. Insbesondere die Schule ist für diese Kinder und Jugendliche eine besondere Herausforderung.

  1. Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Grad der Behinderung (Gdb)?
  2. Wer kann den GdB beantragen?
  3. Was bringt der GdB den Betroffenen?

Diese Fragen werden im folgenden Blogbeitrag behandelt.

Was bedeutet ein Grad der Behinderung (GdB) und wer kann ihn beantragen?

Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, seelischen und sozialen Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Dabei spielt die Ursache der Beeinträchtigung keine Rolle. Jeder Mensch, der aufgrund einer Beeinträchtigung im Alltag eingeschränkt ist, kann einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen – unabhängig davon, ob es sich um eine angeborene oder erworbene Behinderung handelt.

Liegt diese länger als 6 Monate vor, kann ein Antrag auf Feststellung der (Schwer-)behinderung beim Versorgungsamt gestellt werden.

Wer kann einen Antrag auf die Feststellung eines GdB stellen?

Personensorgeberechtigte können für ihre Kinder einen Antrag stellen. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche dies selbst machen.

Der GdB kann in Schritten von 10 bis zu einem Höchstwert von 100 vergeben werden. Die Feststellung ist Grundlage für die Gewährung von Merkzeichen, der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und nicht zuletzt von Steuerermäßigungen.

Was wird für die Beantragung eines GdB benötigt?

Liegt eine Gesundheitsstörung länger als 6 Monate vor, kann der Antrag auf Feststellung des GdB beantragt werden.

Eine bloße Diagnose reicht nicht aus! Es muss aufgrund der Gesundheitsstörung zu einer Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft kommen.

Wie stellt das Versorgungsamt eine Behinderung fest?

Die Zuordnung der Behinderung erfolgt nach dem Funktionssystem der Anlage der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedVO).

Für jede Schädigung ist ein Einzel-GdB zu ermitteln, wobei die VersMedVO zwischen Funktionssystemen unterscheidet, wie z. B. Gehirn, Sehorgan, Hörorgange etc.

Sind die einzelnen GdB für die jeweilige Funktionsstörung ermittelt, erfolgt eine Gesamtschau unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Beeinträchtigungen zueinander.

Bei der Bildung des Gesamt-GdB kommt es oft zu der Annahme, dass die Einzel-GdB addiert werden. Das ist falsch!

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gesamt-GdB ist der höchste Einzel-GdB. Sodann wird der zweithöchste betrachtet bewertet, ob es zu Wechselwirkungen kommt. Leichte Beeinträchtigungen finden dabei überhaupt keine Berücksichtigung. Genau diese Wertung ist für viele Betroffene nicht nachvollziehbar und führt in der Praxis zur Einlegung von Widersprüchen und Klagen.

Fristen Antragstellung GdB

Wird eine Antrag auf Feststellung einer (Schwer-)Behinderung gestellt, hat das Versorgungsamt den Antrag innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu bescheiden.

Ist die Einholung eines Gutachtens erforderlich, muss dieses innerhalb von 2 Wochen erstellt werden. Liegt das Gutachten vor, hat das Versorgungsamt spätestens nach 2 weiteren Wochen über den Antrag zu entscheiden. Längstens dürften Antragsteller daher 7 Wochen auf eine Entscheidung warten.

Neben medizinischen Befunden und Gutachten, die den Gesundheitszustande betreffen, wie Arzt- oder Therapieberichte, sollten Angaben zu den Einschränkungen im Alltag des Kindes oder Jugendlichen gemacht werden. Hierzu können auch Berichte aus der Schule oder dem Kindergarten dienlich sein. Alle Unterlagen sollten möglichst vollständig und übersichtlich eingereicht werden, um den Antragsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen.

Was bringt der GdB?

Ab der Feststellung eines GdB 50 kann ein Ausweis ausgestellt werden. Erst dann wird von einer Schwerbehinderung gesprochen.

Menschen, die einen GdB von 30 bis 40 haben, können aber eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn ohne die Gleichstellung ein Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann.

Anträge auf Gleichstellung müssen mindestens 3 Wochen vor Ausspruch einer Kündigung gestellt worden sein, um Kündigungsschutz zu erlangen. Gleichgestellte Menschen haben anders als schwerbehinderte Menschen keinen Anspruch auf Zusatzurlaub und unentgeltliche Beförderung.

Besondere Regelungen bei der Berufsausbildung

Eine Besonderheit gibt es im Rahmen der Berufsausbildung: Hier ist eine Gleichstellung auch bei weniger als einem GdB 30 möglich. Aber Achtung, das gilt nicht für den Kündigungsschutz!

Rechtsmittel gegen die Feststellung eines GdB

Wenn der Antrag auf einen GdB abgelehnt wird oder er zu niedrig erscheint, kann das für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen sehr frustrierend sein. In diesem Fall sollte fristwahrend Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt werden. Es kann dann geprüft werden, ob das Versorgungsamt wirklich alle relevanten Informationen berücksichtigt hat oder ob weitere Informationen benötigt werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung des GdB oder bei der Formulierung eines Widerspruchs benötigen schreiben Sie eine e-Mail an:

info@wiesbaden-sozialrecht.de

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