Übernahme der Kosten für heilpädagogisches Reiten

Heilpädagogisches Reiten für Kinder mit Autismus

Reittherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung

In diesem Blogbeitrag wird leicht und verständlich erklärt, wer die Kosten für heilpädagogisches Reiten übernehmen muss, wenn der Bedarf einer Reittherapie grundsätzlich festgestellt worden ist.

Anspruch auf Eingliederungshilfe

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,

wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

§ 35a SGB VIII

Eine Leistung der Eingliederungshilfe ist zum Beispiel das heilpädagogische Reiten, das insbesondere für Kinder und Jugendliche mit einer Autismus-Spektrum-Störung als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hervorragende Chancen bietet, um Kommunikationsschwierigkeiten, die mit der Autismus-Spektrum-Störung einhergehen können, auszugleichen.

Heilpädagogisches Reiten als ein Bereich des Therapeutischen Reitens

Heilpädagogisches Reiten ist eine großartige Therapieform für Kinder und Jugendliche, die an einer seelischen Beeinträchtigung im Sinne von § 35a SGB VIII leiden.

Beim heilpädagogischen Reiten geht es vor allem um die ganzheitliche Unterstützung pädagogischer und psychologischer Defizite, in dem Ängste überwunden sowie auch emotionale und körperliche Probleme bewältigt werden können.

Einen guten Überblick über die verschiedenen Therapieformen rund ums Pferd gibt es hier:

https://www.pferde-blog.com/pferdewissen/therapeutisches-reiten-vorgestellt/#Heilpaedagogisches_Reiten_Reitpaedagogik

Antrag auf heilpädagogisches Reiten

Wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe durch die Personensorgeberechtigten des Kindes für dieses gestellt oder stellen Jugendliche selbst einen solchen Antrag, was ab einem Alter von 15 Jahren möglich ist,

(1) Wer das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen. Der Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter über die Antragstellung und die erbrachten Sozialleistungen unterrichten.
(2) Die Handlungsfähigkeit nach Absatz 1 Satz 1 kann vom gesetzlichen Vertreter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger eingeschränkt werden. Die Rücknahme von Anträgen, der Verzicht auf Sozialleistungen und die Entgegennahme von Darlehen bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

§ 36 SGB I Handlungsfähigkeit

dann ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, die Stellungnahme eines Arztes/einer Ärztin oder eines Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin einzuholen.

In einem weiteren Schritt muss auf der Grundlage der ärztlichen Stellungnahme dann der konkrete Bedarf der Hilfeleistung durch die Fachkräfte des Jugendamtes ermittelt werden.

Für die Gewährung der Hilfeleistung kommt es auf den ganz konkreten Zweck an:

Welche Bedürfnisse sollen mit der Leistung befriedigt werden?

Es müssen dabei immer die gesamten Lebensumstände betrachtet werden, die Art der Erkrankung und Heilungschancen sowie die Ziele, die mit der konkreten Leistung erreicht werden sollen.

Wer übernimmt die Kosten?

Für die Frage, ob die Kosten für heilpädagogisches Reiten von der Eingliederungshilfe oder der Krankenkasse übernommen werden muss, kommt es vorrangig auf das Ziel an, das mit dem heilpädagogischen Reiten erreicht werden soll.

Leistung der Krankenkasse

Steht der Ausgleich von Folgen einer Krankheit durch das heilpädagogische Reiten im Vordergrund, dann wird es sich schwerpunktmäßig um eine medizinische Rehabilitation und damit um eine Leistung der Krankenkasse handeln.

Kostenübernahme durch das Jugendamt

Geht es aber hauptsächlich um die Überwindung sozialer Folgen infolge einer Krankheit oder Behinderung, dann dient das heilpädagogische Reiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

So etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen von Kindern und Jugendlichen, bei denen das therapeutische Reiten eine hervorragende Möglichkeit ist, Kommunikationsdefizite auszugleichen und dabei helfen kann, sich im Kontakt zu Familie, Freunden und in der Schule besser zurecht zu finden.

 

Lernen sich auf andere einzulassen

Denn durch heilpädagogisches Reiten können Kinder und Jugendliche über den Kontakt und die nonverbale Kommunikation mit dem Pferd erfahren und langfristig lernen, wie es ist, sich auf andere Menschen einzulassen und mit ihnen zu kommunizieren.

Das Jugendamt muss die Kosten dann als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe übernehmen, vorausgesetzt, dass der grundsätzliche Anspruch nach § 35a SGB VIII festgestellt worden ist.

Die Häufigkeit und Dauer der Therapie ist immer nach dem jeweiligen Bedarf des Kindes oder des Jugendlichen in Hilfeplangesprächen zu ermitteln und zu besprechen.

Oft werden Anträge auf Kostenübernahme auf heilpädagogisches Reiten bereits gar nicht angenommen, weil sich der örtliche Träger nicht zuständig fühlt.

Das ist selbstverständlich rechtswidrig, kommt aber immer wieder vor.

In diesen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen.

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