Urteile

Urteile Sozialrecht

Entzug der Kindertagespflegeerlaubnis

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 14.03.2023 – Az. 3 A 1393/23 – die Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen mangelnder persönlicher Eignung entzogen.

Neben dem Entzug der Erlaubnis mit sofortiger Wirkung wurde jeg­li­cher Ta­ges­pfle­ge­be­trieb un­ter­sagt. Der Klägerin fehle es nach Überzeugung des Gerichts an der persönlichen Eignung.

Sie betreibe unter einem Namen drei Großtagespflegestellen zur Betreuung von Kindern ab einem Alter von einem Jahr.

Zwar sei sie selbst eine geschulte Fachkraft, einige ihrer angestellten Kindertagespflegekräfte besitzen jedoch keine Qualifikation als pädagogische Fachkräfte.

Zudem sei die zulässige Höchstzahl gleichzeitig betreuter Kinder oder die zeitweilige Delegierung von Betreuungsaufgaben an die minderjährige Tochter festgestellt worden.

Die Rechtsverstöße und die Haltung der Klägerin dazu stellten eine abstrakte Kindeswohlgefährdung dar.

Das unerlaubte Betreiben einer Kindertageseinrichtung sei eine Ordnungswidrigkeit und unter bestimmten Umständen sogar als Straftat einzustufen.

Unterlassener Schulbesuch: Kindeswohlgefährdung

Unterlassener Schulbesuch begründet Kindes­wohl­gefährdung.

Weigern sich Eltern ihr Kind in die Schule zu schicken, weil sie anderweitig für eine Wissensversmittlung sorgen, stellt das trotzdem eine Kindes­wohl­gefährdung dar.

Das hat das OLG Karlsruhe entschieden. Hier nachzulesen: Beschluss vom 25.01.2023 – 5 UF 188/22 –

Die außergewöhnliche Gehbehinderung

Im März hat das Bundessozialgericht in 2 Fällen über das Merkzeichen “aG” entschieden.

Kurz zum Hintergrund:

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Je nach Behinderung können auch sogenannte Merkzeichen anerkannt werden.

Das Merkzeichen “aG” steht für eine außergwöhnliche Gehbehinderung.

Wurde das festgestellt, wird es in den Ausweis eingetragen und Betroffene können Behindertenparkplätze nutzen.

Wann aber liegt eine solche außergewöhnliche Gehbehinderung vor?

Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 9. März 2023 entschieden, dass es auf die Gehfähigkeit im “öffentlichen Verkehrsraum” ankommt.

Ist dort eine Fortbewegung nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung möglich, kann das Merkzeichen aG erteilt werden, wenn im übrigen auch alle anderen Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.

Denn nicht selten kommt es vor, dass Betroffene in einer ihr vertrauten Umgebung besser gehen können und Gangunsicherheiten erst zeigen, sobald sie in eine fremde Umgebung kommen.

Genau darauf aber kommt es nach der Entscheidung der Bundesrichter nicht an.

Gleichberechtigte Teilhabe behinderte Menschen am Leben in der Gesellschaft bedeute, dass gerade auch das Aufsuchen veränderlicher und unbekannter Umgebung möglich sein müsse.

Die Gangfähigkeit sei also nicht danach zu beurteilen, wie sich jemand zu Hause fortbewege, sondern ob die Gangunsicherheit im öffentlichen Raum besteht.

Anspruch auf Kostenerstattung für Vollzeitpflege

VG Bremen, Urteil vom 10. Februar 2023  – 3 K 2140/20 –

Das Gericht hatte über einen Anspruch auf Kostenerstattung für Vollzeitpflege eines jungen Volljährigen zu entscheiden.

Der Kläger hat hier keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die selbst beschaffte Hilfe für junge Volljährige.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Hilfegewährung über das 21. Lebensjahr nicht mehr vorlegen haben.

Die Hilfe in Form der Vollzeitpflege sei nicht mehr geeignet gewesen ist, in absehbarer Zeit die Persönlichkeitsentwicklung des Klägers und dessen Fähigkeit zu selbstbestimmter, eigenverantwortlicher und selbständiger Lebensführung zu fördern.

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