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3 Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe 2025, auf die ich stolz bin

Ich arbeite mit Familien, Fachkräften und Trägern an der Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Sozialrecht und pferdegestützter Arbeit.
2025 war ein Jahr mit vielen Gesprächen, vielen Fragen – und immer wieder derselben Erfahrung: Eltern und Angehörige fühlen sich im System oft allein gelassen, vor allem dann, wenn sie für ihr Kind widersprechen müssen.

Drei Projekte aus diesem Jahr zeigen gut, wie unterschiedlich meine Arbeit ist – und was mir dabei wichtig ist: Verständlichkeit, Hilfe zur Selbsthilfe und die Zusammenarbeit mit den Menschen hinter den Akten.


Inhaltsangabe

  1. Workshop für Angehörige bei der Lebenshilfe: Widerspruch verständlich machen
  2. Kooperation mit der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen
  3. Ein pferdegestütztes Angebot – gemeinsam mit meiner Mutter

1. Workshop bei der Lebenshilfe: Widerspruch – was geht, was nicht, was sinnvoll ist

Der Workshop bei der Lebenshilfe richtete sich ausdrücklich an Eltern und Angehörige von schwerbehinderten Kindern und jungen Erwachsenen. Thema war der Widerspruch:


Wann ist er sinnvoll?
Wie muss er aussehen?
Und was bringt er realistisch – und was nicht?

Viele Teilnehmende kamen mit sehr ähnlichen Erfahrungen: Bescheide, die sie nicht nachvollziehen konnten. Ablehnungen ohne klare Begründung. Und das Gefühl, ständig kämpfen zu müssen, obwohl eigentlich kaum Kraft dafür da ist.

Im Workshop ging es nicht darum, Mut zuzusprechen oder Durchhalteparolen auszugeben. Sondern darum, Struktur in ein sehr unübersichtliches Thema zu bringen:

  • Welche Fristen gelten?
  • Was sollte in einem Widerspruch stehen – und was nicht?
  • Wo liegen die typischen Fehler?
  • Wann ist ein Widerspruch sinnvoll und wann eher nicht?

Eine Mutter sagte am Ende:
„Jetzt weiß ich zumindest, warum ich widerspreche – und worauf ich achten muss.“

Genau das war das Ziel. Keine falschen Hoffnungen, aber mehr Orientierung.


2. Kooperation mit der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen

Die Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen ist für mich eine Herzensangelegenheit. Junge Menschen dabei zu unterstützen, sie über ihre Rechte aufzuklären und dann auch dabei zu unterstützen, sie durchzusetzen. Die Ombudsstelle ist inzwischen eine beliebte Anlaufstelle für Kinder und ihre Familien geworden, wenn sie sich im Kontakt mit Jugendämtern oder anderen Stellen nicht gehört fühlen.

Unsere Kooperation basiert auf Austausch mit den sozialpädagogischen Fachkräften in der Ombudsstelle.

Durch die Zusammenarbeit können wir besser sortieren:

  • Was ist eine rechtliche Frage?
  • Was eine strukturelle?
  • Und wo braucht es schlicht jemanden, der erklärt, wie das System funktioniert – ohne es zu beschönigen.

Für die Familien bedeutet das vor allem: kürzere Wege und weniger Missverständnisse.


3. Pferdegestützte Arbeit – ein gemeinsames Angebot mit meiner Mutter

Das pferdegestützte Angebot, das ich gemeinsam mit meiner Mutter durchführe, ist ein ganz anderer Arbeitsbereich – und ergänzt die rechtlich geprägte Arbeit gut.

Hier geht es nicht um Anträge oder Bescheide, sondern um Regulation, Wahrnehmung und Beziehung. Vor allem Kinder und Jugendliche mit Behinderung profitieren davon, weil Pferde sehr direkt reagieren und keine Erwartungen „von außen“ mitbringen. Das Angebot eignet sich aber für alle, die zurück zu sich und ihrer eigenen Stärke möchten. Schauen Sie gerne mal vorbei: www.imrechtsgalopp.de


Verstehen, wie das System funktioniert?

Wenn Sie als Elternteil, Angehörige*r oder Fachkraft merken,
dass Sie Themen wie Widerspruch, Eingliederungshilfe oder Zuständigkeiten dauerhaft belasten, unterstütze ich Sie gerne.

Ich erkläre rechtliche Zusammenhänge verständlich, realistisch und ohne falsche Versprechen – in Workshops, Beratungen oder im fachlichen Austausch.

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Die Schulbegleitung ist bewilligt. Aber im Klassenzimmer sitzt niemand.

Der Träger hat kein Personal, die Warteliste wird länger und Ihr Kind wartet. Dabei hat Ihr Kind einen Anspruch darauf, die Schulbegleitung als Geldbetrag zu bekommen: als Persönliches Budget. Dann suchen Sie die Begleitung selbst aus. Das kann eine Person sein, die Ihr Kind schon kennt und der es vertraut.

Das Herzstück ist der Budgetrechner. Sie tragen Ihre Zahlen ein und sehen sofort, welchen Betrag Sie beantragen können. Er rechnet alle Kosten mit, die gern vergessen werden: Arbeitgeberanteile, Urlaub, Krankheitsvertretung, Verwaltung. Sie gehen also nicht mit einer geschätzten Summe ins Gespräch mit dem Amt, sondern mit einer sauberen Berechnung.

Dazu bekommen Sie:

  • 6 Audio-Lektionen, rund 40 Minuten zum Hören, ganz bequem nebenbei
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Nach dem Kauf haben Sie sofort Zugriff auf alles.

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