Schulbegleitung ist für viele Kinder der Schlüssel, um wirklich am Unterricht und am Schulleben teilzunehmen. Im großen Guide zur Schulbegleitung habe ich die Hintergründe und rechtlichen Grundlagen erklärt. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht mit 33 wichtigen Punkten – von rechtlichen Fakten bis zu praktischen Erfahrungen aus dem Alltag.
- Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung, die Teilhabe ermöglicht.
- Sie richtet sich an ein einzelnes Kind, nicht an die ganze Klasse.
- Zuständig ist je nach Bedarf das Jugendamt, das Sozialamt oder die Krankenkasse.
- Für seelische Behinderungen gilt § 35a SGB VIII.
- Für körperliche oder geistige Behinderungen sind §§ 112 ff. SGB IX maßgeblich.
- Auch chronische Erkrankungen können Anspruch begründen.
- Ein Antrag reicht formlos, besser ist er schriftlich mit Begründung.
- Ärztliche und therapeutische Gutachten sind wichtige Nachweise.
- Alltagssituationen der Kinder sind oft die stärksten Argumente.
- Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl des Trägers.
- Anspruchsinhaber:innen sind die Kinder selbst – Eltern vertreten ihre Rechte.
- Schulbegleiter:innen sind Brückenbauer, keine Lehrkräfte.
- Sie geben Struktur im Unterricht.
- Sie begleiten in Pausen und auf Ausflügen.
- Sie helfen bei der sozialen Integration.
- Medizinische Tätigkeiten gehören nur bei ausdrücklicher Bewilligung dazu.
- Ziel ist immer Selbstständigkeit, nicht Abhängigkeit.
- Hilfeplangespräche sind der Schlüssel im Verfahren.
- Ein schriftlicher Bescheid ist Pflicht – ob positiv oder negativ.
- Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
- Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen.
- Eine gute Dokumentation des Alltags macht den Bedarf sichtbar.
- Austausch mit anderen Eltern kann Kraft geben.
- Schulbegleitung erfordert Geduld, Empathie und Haltung.
- Viele Begleiter:innen sind Quereinsteiger:innen.
- Supervision und klare Absprachen fördern Qualität.
- Stigmatisierung durch Mitschüler:innen ist eine reale Herausforderung.
- Gelingende Zusammenarbeit mit Lehrkräften ist entscheidend.
- Passung zwischen Kind und Begleiter:in ist nicht immer sofort gegeben.
- Schulen lernen durch Schulbegleitung, Vielfalt wertzuschätzen.
- Schulbegleitung eröffnet Bildungschancen, die sonst verschlossen blieben.
- Sie ist ein einklagbares Recht – kein „Kann“, sondern ein „Muss“.
- Langfristig ist sie ein Baustein für echte Inklusion und Bildungsreform.