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Grad der Behinderung (GdB): Tabelle und Werte

wann sich ein Widerspruch lohnt

Frau K. saß mir gegenüber, den Bescheid in der Hand, und hat ihn mir einfach hingeschoben.

„GdB 20″, sagte sie. „Ist das überhaupt was?“

Sie hatte mir vorher erzählt, wie ihr Alltag aussieht. Dass sie manche Tage kaum aus dem Bett kommt. Dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren musste. Dass sie sich oft fragt, ob sie sich das alles nur einbildet, weil ihr Umfeld es ihr nicht ansieht.

Und dann dieser Bescheid. Eine Zahl, die nach wenig klingt – für eine Belastung, die ihren ganzen Alltag verändert hat.

Warum erzähle ich Ihnen das?

Weil Frau K. kein Einzelfall ist. Die meisten Menschen, die zu mir kommen, googeln vorher genau dieselben Fragen: Was bedeutet mein GdB-Wert überhaupt? Ab wann gilt man als schwerbehindert? Und lohnt sich ein Widerspruch, oder muss ich den Bescheid einfach hinnehmen?

Genau diese Fragen beantworte ich in diesem Artikel.

Was bedeutet GdB genau?

Der erste Irrtum, dem ich immer wieder begegne: Der GdB wird oft wie eine Prozentzahl gelesen. „20 Prozent behindert.“ So steht es aber nirgends im Gesetz.

Der Grad der Behinderung ist ein eigenständiger, rechtlich definierter Wert. Er misst, wie stark jemand in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist – nicht, wie krank jemand „objektiv“ ist, und auch nicht, wie viel Prozent Leistungsfähigkeit verloren gegangen sind.

Das ist auch der Grund, warum der GdB nicht automatisch etwas mit Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu tun hat. Drei völlig unterschiedliche rechtliche Maßstäbe, die man nicht gegeneinander austauschen kann – auch wenn das in der Praxis ständig passiert.

GdB-Tabelle: Ab welchem Wert wird es wichtig?

Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Für den Alltag entscheidend sind vor allem zwei Schwellen:

GdB-Wert Bedeutung
ab 20 Ein GdB wird überhaupt erst ab diesem Wert festgestellt
ab 30 Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich – etwa im Arbeitsverhältnis
ab 50 Man gilt als schwerbehindert. Das öffnet die Tür zu Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz und steuerlichen Vergünstigungen

Eine feste Tabelle nach dem Muster „Diagnose = GdB-Wert“ gibt es dagegen nicht, so oft danach gesucht wird. Der GdB hängt nicht an der Diagnose, sondern daran, wie stark sie sich auf den Alltag auswirkt. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb einen völlig unterschiedlichen GdB haben.

Wie wird der GdB ermittelt? Die drei Schritte

Das Bundessozialgericht hat für die Ermittlung des GdB ein festes Modell entwickelt. Ich beschreibe es Mandanten immer so:

Schritt 1 – Was ist überhaupt da? Zunächst wird festgestellt, welche Gesundheitsstörungen vorliegen und wie sie sich auf die Teilhabe auswirken. Nicht die Diagnose zählt, sondern die Auswirkung im Alltag.

Schritt 2 – Wie stark wirkt sich das jeweils aus? Jede einzelne Beeinträchtigung wird einem sogenannten Funktionssystem zugeordnet und erhält einen Einzel-GdB. Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze – ein Regelwerk, das aber, anders als der Name vermuten lässt, keine starre Mathematik ist.

Schritt 3 – Was ergibt sich in der Gesamtschau? Ausgehend vom höchsten Einzel-GdB wird geprüft, wie sich die übrigen Beeinträchtigungen auswirken.

Wird der Gesamt-GdB einfach addiert?

Nein – und das ist der am häufigsten missverstandene Punkt überhaupt.

Ein Einzel-GdB von 30 und ein weiterer von 20 ergeben nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 50. Die Behörde prüft stattdessen: Verstärken sich die Beeinträchtigungen gegenseitig? Überschneiden sie sich? Oder stehen sie beziehungslos nebeneinander?

Genau an diesem Schritt hakt es in der Praxis am häufigsten – besonders dann, wenn körperliche und psychische Beeinträchtigungen zusammenkommen.

„Die Behörde sieht nur die Akte“

Eine Beobachtung aus meinem Kanzleialltag, die ich immer wieder mache: Die Behörde entscheidet nach Aktenlage. Nicht danach, wie der Alltag tatsächlich aussieht.

Das bedeutet: Wenn im Antrag nicht steht, dass jemand mehrmals im Monat tagelang ausfällt, dann taucht das auch nicht in der Bewertung auf. Nicht, weil es die Behörde ignoriert – sondern weil sie es schlicht nicht weiß.

Deshalb übersetze ich mit meinen Mandanten Diagnosen immer in Alltagssprache. Nicht „chronische Migräne“, sondern: „Ich falle mehrmals im Monat tagelang aus, kann nicht arbeiten, nicht für meine Kinder da sein.“ Nicht „depressive Episode“, sondern konkret beschrieben, was an einem schlechten Tag nicht mehr geht.

Diese Übersetzung ist oft der entscheidende Unterschied zwischen einem GdB, der zu niedrig ausfällt, und einem, der der Realität entspricht.

Wie beantrage ich den GdB?

Der Antrag wird beim Versorgungsamt bzw. der zuständigen Behörde gestellt. Sie ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen – holt also ärztliche Unterlagen ein und muss den Antrag zugunsten der Antragstellerin auslegen (das sogenannte Meistbegünstigungsprinzip).

Rechtlich betrachtet ist die Antragstellung zunächst „nur“ eine Rechtsanwendung. Trotzdem berate ich Mandanten hier gerne schon frühzeitig: Welche Gesundheitsstörungen wurden vollständig erfasst? Welche Befunde fehlen noch? Wo lohnt es sich, genauer nachzufragen, bevor der erste Bescheid überhaupt ergeht?

Denn genau hier passieren die ersten Fehler – und die lassen sich später oft nur mit mehr Aufwand korrigieren.

GdB zu niedrig: Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Ein Widerspruch lohnt sich vor allem dann, wenn:

  • der GdB spürbar zu niedrig festgestellt wurde,
  • einzelne Gesundheitsstörungen gar nicht oder fehlerhaft bewertet wurden,
  • psychische oder seelische Begleiterscheinungen unberücksichtigt geblieben sind.

Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Psychische Belastungen, die als Folge einer körperlichen Erkrankung entstehen, müssen bei der GdB-Bemessung mitgedacht werden – werden es in der Praxis aber oft nicht, wenn niemand konkret darauf hinweist.

Ein Widerspruch ist keine reine Formsache. Er erfordert eine echte rechtliche Prüfung des Bescheides: Wurde die Gesamtschau korrekt vorgenommen? Wurden alle Funktionssysteme berücksichtigt? Genau hier zeigt sich, ob eine Einstufung tragfähig ist – oder ob sie sich angreifen lässt.

Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Auch hier gilt: Sachverständigengutachten spielen eine zentrale Rolle, und eine gute Vorbereitung entscheidet oft über den Ausgang.

Wenn sich der Gesundheitszustand ändert: Neufeststellung und Herabsetzung

Der GdB ist keine Einbahnstraße. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann ein Neufeststellungsantrag gestellt werden.

Umgekehrt kann die Behörde einen bestehenden GdB auch herabsetzen – wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Das betrifft in der Regel eine Änderung des Gesamt-GdB um mindestens 10 Punkte.

Was viele nicht wissen: Nach einer Herabsetzung der Schwerbehinderteneigenschaft gelten Schutzfristen. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und steuerliche Vorteile fallen nicht sofort weg. Wer eine Herabsetzung angekündigt bekommt, sollte diese Frist nutzen – und im Zweifel prüfen lassen, ob die Herabsetzung überhaupt rechtmäßig ist.

Häufige Fragen zum GdB

Ab wann gilt man als schwerbehindert? Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Werden mehrere Einzel-GdB-Werte einfach addiert? Nein. Ausgehend vom höchsten Einzel-GdB wird in einer Gesamtschau geprüft, wie stark sich die übrigen Beeinträchtigungen zusätzlich auswirken. Eine einfache Addition findet nicht statt.

Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen den GdB-Bescheid? In der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheides. Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, kann sich diese Frist verlängern.

Werden psychische Erkrankungen beim GdB berücksichtigt? Ja. Psychische und seelische Begleiterscheinungen müssen bei der Gesamtbewertung zwingend einbezogen werden – in der Praxis werden sie aber häufig übersehen, wenn sie nicht ausdrücklich vorgetragen werden.

Kann der GdB auch wieder herabgesetzt werden? Ja, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert. Es gelten dann jedoch Schutzfristen, bevor Vergünstigungen wie Kündigungsschutz oder Steuervorteile entfallen.

Was das für Sie bedeutet

Ich weiß: Diese ganzen Begriffe – Einzel-GdB, Gesamt-GdB, Funktionssysteme – klingen erst einmal sperrig. Genau deshalb versuche ich, sie in meiner Beratung in das zu übersetzen, was wirklich zählt: Was bedeutet das für Ihren Alltag? Für Ihren Job? Für Ihre Familie?

Jeder Fall liegt anders. Deshalb kann dieser Artikel eine erste Orientierung geben – aber keine individuelle Einschätzung ersetzen.

Was ich Ihnen aus über 600 begleiteten Mandaten sagen kann: Zu niedrige Einstufungen sind keine Seltenheit. Und Betroffene warten oft zu lange, bevor sie sich Unterstützung holen – meist aus Sorge vor den Kosten. Am Ende wird genau das oft teurer, weil wertvolle Fristen verstreichen.

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, der nicht zu Ihrer Realität passt, oder wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Widerspruch lohnt: Melden Sie sich gerne. In einem Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre konkrete Situation und entwickeln eine Strategie, die zu Ihnen passt.

Eine kostengünstige Alternatitve bietet mein Kurs zum GdB. Wenn Sie fragen dazu haben, schreiben Sie mir gerne.

 

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