12 von 12 im Juli 2025 – Juli. Sand. Stille. Und ein Paragraph.

2 Becher Kaffee auf der Durchreise

Ankommen in der Dünenlandschaft

Auf dem Weg zum Meer

Sand wohin das Auge blickt.

Und noch Meer davon.

Strukturen im Sand. Habe nicht so viel für Kunst übrig aber das gefällt mir.

Spuren und Spiel

Füße im nassen Sand und Wasser spüren

Der unberührte Strand lädt zum Zeichnen ein.

So ganz ohne §§ geht es heute auch nicht.

Mein Thema ist immer dabei.

Nach der Ebbe kommt die Flut.

Draußen sitzen, nichts müssen – nur schauen.

Was war heute dein stillster Moment?


Wenn du magst, schreib mir.

Oder schick mir ein Bild.

Ich glaube daran, dass wir die leisen Dinge öfter teilen sollten.

Danke an Caroline und ihre Plattform!

 

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Die Schulbegleitung ist bewilligt. Aber im Klassenzimmer sitzt niemand.

Der Träger hat kein Personal, die Warteliste wird länger und Ihr Kind wartet. Dabei hat Ihr Kind einen Anspruch darauf, die Schulbegleitung als Geldbetrag zu bekommen: als Persönliches Budget. Dann suchen Sie die Begleitung selbst aus. Das kann eine Person sein, die Ihr Kind schon kennt und der es vertraut.

Das Herzstück ist der Budgetrechner. Sie tragen Ihre Zahlen ein und sehen sofort, welchen Betrag Sie beantragen können. Er rechnet alle Kosten mit, die gern vergessen werden: Arbeitgeberanteile, Urlaub, Krankheitsvertretung, Verwaltung. Sie gehen also nicht mit einer geschätzten Summe ins Gespräch mit dem Amt, sondern mit einer sauberen Berechnung.

Dazu bekommen Sie:

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